Artikel 1 DSGVO – Gegenstand und Ziele

(1) Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.

(2) Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.

(3) Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.

Materialien und Anmerkungen

Es liegen derzeit keine Materialien oder Anmerkungen vor.

Starten Sie noch heute durch in der Datenschutz-Compliance!

© 2020 - 2023 datenrecht.ACADEMY | Andreas Riehn

datenrecht.ACADEMY | Andreas Riehn

Einsteinstraße 183, 81677 München

info[at]datenrecht.academy

Newsletter

Der DSGVO-Praxiskurs besteht aus zwei Komponenten: einem Videokurs auf YouTube und ergänzenden bzw. vertiefenden Inhalten in meinem Newsletter. Der Videokurs ist frei auf YouTube verfügbar. Wenn Sie die begleitenden Kurs-E-Mails erhalten möchten, dann melden Sie sich kostenlos** zu meinem Newsletter an.